Wenn man Freunde oder Verwandte besuchen möchte, müsste das China Besuchervisum beantragt werden. Insofern kein Verwandtschaftsverhältnis vorliegt, läuft die Beantragung unter der Kategorie des Touristenvisum China. Damit kann man sich mit einmaliger Einreise bis zu 90 Tagen in China aufhalten. Bei zweimaliger Einreise reduziert sich die Aufenthaltsdauer auf 30 Tage.

Insofern ein Verwandtschaftsnachweis wie eine Heirats- oder Geburtsurkunde erbracht werden kann, läuft die Beantragung unter der Kategorie Angehörigenvisum. Besuchervisa dieses Typs können sowohl von Deutschen als auch von Chinesen, die in Deutschland leben, beantragt werden. Mit einer einfachen Einreise kann man sich bis zu 180 Tagen im Land aufhalten. Möchte man lieber zweimal einreisen, dann ist die Aufenthaltsdauer auf 90 Tage begrenzt.

Ein Besuchervisum China kann mit folgenden Unterlagen beantragt werden:

  • Visumantrag
    Der Antrag wird online vervollständigt, dann ausgedruckt und auf der ersten und der letzten Seite unterschrieben.
  • Reisepass
    Der Reisepass muss bei Antragstellung noch eine Restgültigkeit von sechs Monaten sowie zwei freie Seiten für das Visum haben. Zusätzlich zum Pass sollte eine Kopie der ersten Pass-Seite vorgelegt werden.
  • Foto
    Auf die erste Seite des Visumantrags wird das Foto des Antragstellers/der Antragstellerin geklebt.
  • Einladung von Gastgeber/Gastgeberin
    Zusätzlich zum Visumantrag muss bei Beantragung eines Besuchervisum eine Privateinladung aus China eingereicht werden. Diese ist nur im Zusammenhang mit der Kopie des chinesischen Personalausweis bzw. der Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers/der Gastgeberin gültig.
  • Kopie des chinesischen Personalausweis bzw. der Aufenthaltsgenehmigung
  • Ggf. Verwandtschaftsnachweis
    Besteht ein Verwandtschaftsverhältnis und soll der Aufenthalt länger als 90 Tage dauern, dann müsste dem Visumantrag eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde hinzugefügt werden.

Bitte beachten Sie:
Nicht-deutsche Staatsbürger müssen zusätzlich für die China Visum Beantragung einen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) vorlegen.


Sämtliche Unterlagen müssen genau den Vorgaben seitens der chinesischen Regierung entsprechen. Damit es nicht zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommt, sollte man sich rechtzeitig beraten lassen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visumagentur 1a Visum stehen für Rückfragen zum China Besuchervisum zur Verfügung und lassen Ihnen auf Anfrage ein Muster für die Privateinladung zukommen.

Wer z.B. Freunde anlässlich deren Geburtstag besuchen – und darüber hinaus noch längere Zeit in China verweilen – möchte, kann ein China Besuchervisum beantragen.