Ein Geschäftsvisum China wird beantragt, wenn z.B. Verhandlungen, Installationsarbeiten oder Präsentationen anstehen. Das Entscheidende bei China Visa für Geschäftsaufenthalte ist, dass eine Einladung des Firmenpartners nachgewiesen werden kann. Das Schreiben wird in China aufgesetzt und an den/die Antragsteller/in in Deutschland übermittelt. Da eine Kopie ausreicht, kann die Einladung gescannt per Email verschickt werden.

Chengdu Geschäftsvisum China Handel
Verhandlungen mit chinesischen Business-Partnern können nur geführt werden, wenn ein China Geschäftsvisum vorliegt. In Chengdu haben einige Firmen ihren Sitz, bei denen Kooperationen mit deutschen Unternehmen bestehen.

Mit einem Geschäftsvisum kann man sich in der Regel bis zu 30 Tagen in China aufhalten. Sofern der Geschäftspartner eindeutig dazu eingeladen und die Hintergründe ausreichend erklärt hat, sind auch Aufenthalte mit je 60 oder 90 Tagen innerhalb von drei, sechs oder 12 Monaten möglich. Für ein Jahresvisum ist allerdings Voraussetzung, dass der/die Antragsteller/in innerhalb der letzten zwei Jahre bereits in China war und das anhand von Visa nachweisen kann.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines China Geschäftsvisum notwendig:

  • Visumantrag
    Beim Ausfüllen des Visumantrag für China muss man das derzeit aktuelle Online-Formular (aus dem Jahr 2019) nutzen. Die anschließend ausgedruckten Antragsunterlagen müssen auf der ersten und der letzten Seite unterschrieben werden.
  • Foto
    Das Foto mit den Maßen 3,5 x 4,5 cm wird digital eingefügt. 
  • Reisepass im Original
    Da das Visum bei der chinesischen Visastelle direkt in den Pass geklebt wird, ist eine Beantragung ohne den originalen Reisepass nicht möglich. Dieser muss über wenigstens zwei freie Seiten für das Visum und die Einreisestempel verfügen sowie noch wenigstens sechs Monate gültig sein.
  • Geschäftseinladung
    Auf keinen Fall darf die Geschäftseinladung des Firmenpartners in China fehlen. Diese muss bestimmten Richtlinien entsprechen, über die man sich rechtzeitig vor der Beantragung informieren sollte. Bei Visumagenturen kann man sich in der Regel beraten lassen. Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des deutsch-chinesischen Teams der Firma 1a Visum Service für Rückfragen zu Ihrem Geschäftsvisum China zur Verfügung.


Bitte beachten Sie:
Nicht-deutsche Staatsbürger müssen zusätzlich für die China Visum Beantragung einen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) vorlegen.