Offiziell ist die Beantragung eines China Praktikantenvisum nicht mehr möglich. Um ein Betriebspraktikum im „Land der Mitte“ absolvieren zu können, muss regulär ein Kurzzeit-Arbeitsvisum beantragt werden. Arbeitsvisa zu beantragen, ist allerdings mit ziemlich viel Aufwand verbunden: Das Unternehmen in China muss eine Arbeitserlaubnis beantragen, die im Original zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen dem Visumantrag beigelegt werden muss. Es ist daher damit zu rechnen, dass für einen kürzeren Aufenthalt kaum ein Arbeitgeber diese aufwendige Prozedur durchführen wird.

Studenten, die neben dem Studium arbeiten und angestellt sind, können das Praktikum über eine Geschäftseinladung der Niederlassung in China laufen lassen. In diesem Fall wird ein chinesisches Geschäftsvisum erteilt.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines Praktikanten- bzw. Arbeitsvisum China notwendig:

  • Visumantrag
  • Foto
  • Reisepass
  • Geschäftseinladung / Nachweise für Arbeitsvisum

    Bitte beachten Sie:
    Nicht-deutsche Staatsbürger müssen zusätzlich für die China Visum Beantragung einen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) vorlegen.