Ein Arbeitsvisum für China wird entweder direkt bei der chinesischen Visastelle oder über eine Visumagentur beantragt. Für die Beantragung eines chinesischen Arbeitsvisums müssen eine Reihe an Unterlagen zusammengestellt werden, wovon einige im Original vorzulegen sind. Das bedeutet, dass das Dokument von China aus per Post nach Deutschland verschickt werden muss und dementsprechend viel Zeit für die Vorbereitung eingeplant werden sollte.

Ein Arbeitsvisum wird beantragt, wenn in China ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen wird. Personen, die z.B. für die chinesische Niederlassung einer deutschen Firma längerfristig tätig werden sollen, müssten ein Visum dieses Typs beantragen. Ein Geschäftsvisum für China wird dahingegen für kurze Geschäftsaufenthalte beantragt. Die in Deutschland ausgestellten Arbeitsvisa sind erst einmal nur 30 Tage gültig. Nach Ankunft müsste das Visum innerhalb dieser Zeit in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.


Folgende Unterlagen sind für Beantragung eines Arbeitsvisum für China notwendig:

  • Visumantrag
    Der Visumantrag besteht aus acht Seiten – auf der ersten und der letzten Seite wird unterschrieben, auf die erste Seite wird ein farbiges Foto des Antragstellers/der Antragstellerin per Computer eingegliedert.
  • Foto
    Das Foto muss folgenden Vorgaben entsprechen: biometrisch, weißer Hintergrund, digital, Maße etwa 3,5×4,5cm. 
  • Reisepass (Original)
    Der originale Reisepass muss zusammen mit den Antragsunterlagen eingereicht werden, da das Visum direkt hinein geklebt wird.
  • Arbeitserlaubnis (Original)
    Die Arbeitserlaubnis muss im Original eingereicht werden. Sie wird vom zukünftigen Arbeitgeber in China beim „Office for Foreign Experts“ beantragt.

Bitte beachten Sie:
Nicht-deutsche Staatsbürger müssen zusätzlich für die China Visum Beantragung einen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) vorlegen.


Bürogebäude China Arbeitsvisum
Um in China arbeiten zu dürfen, muss ein entsprechender Vertrag vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird dann ein China Arbeitsvisum ausgestellt.

 

Hinweis:
Früher wurde bei Beantragung eines China Arbeitsvisum noch ein Gesundheitszeugnis verlangt, das nun nur noch vor Ort bei Umwandlung des Visums in die Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden muss. Dieses sollten Sie sich in China ausstellen lassen, deutsche Gesundheitszeugnisse werden in aller Regel nicht anerkannt.

Die Visumagentur 1a Visum steht Ihnen bei der Beantragung Ihrer China Visa gerne beratend zur Seite – rufen Sie doch an und lassen sich kostenfrei durch unsere freundlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten: 030/ 2000 5990.