Personen, die einen Langzeitaufenthalt planen und Verwandte in China haben, können mit Hilfe eines China Angehörigenvisums eine Einreisegenehmigung mit Gültigkeit von bis zu einem Jahr erhalten.

Für Kurzzeit-Aufenthalte wird hingegen ein chinesisches Besuchervisum beantragt. Für die Beantragung von Angehörigenvisa ist ein Verwandtschaftsnachweis die Grundvoraussetzung. Der Nachweis kann entweder durch eine Geburts- oder eine Heiratsurkunde erfolgen.

Bei der Beantragung erhält der Antragsteller vorerst ein Visum für 30 Tage. Innerhalb dieses Zeitraums muss das China Angehörigenvisum vor Ort in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden, mit der beliebig häufig ein- und wieder ausgereist werden kann. Die Genehmigung ist für ein Jahr gültig, kann aber bis zu drei Jahren verlängert werden.

China Visum Angehörige besuchen
Wenn Sie Ihre Verwandten in China für einen längeren Zeitraum besuchen möchten, ist die beste Wahl ein China Angehörigenvisum, um gemeinsam durch die Altstädte zu schlendern.

Folgende Unterlagen sind für die Beantragung eines China Angehörigenvisum notwendig:

  • Visumantrag mit Unterschrift
    Beim Visumantrag müssen Sie darauf achten, das richtige Formular zu benutzen. Seit 2019 gibt es dafür eine Online-Maske auf der Seite der chinesischen Visastelle. Ausschließlich dieses Formular wird akzeptiert.
  • Foto
    Auf das Antragsformular wird auf die erste Seite des China Visum Antrags das Foto des Antragstellers/der Antragstellerin digital eingefügt. Das Bild sollte farbig, biometrisch, aktuell und in den Maßen 3,5 x 4,5 cm vorliegen. Für den Hintergrund wird weiß als Farbe vorgegeben.
  • Reisepass im Original
    Der Reisepass muss bei Beantragung noch sechs Monate gültig sein und wenigstens zwei freie Seiten für das Visum mit Stempeln haben.
  • Private Einladung (Kopie)
    Dem Antrag muss zudem eine Privateinladung hinzugefügt werden, die nur zusammen mit der ID-Card bzw. der Aufenthaltsgenehmigung des Gastgebers gültig ist.
  • Verwandtschaftsnachweis
    Um ein Angehörigenvisum für China beantragen zu können, muss in jedem Fall ein Verwandtschaftsnachweis (Geburts- oder Heiratsurkunde) erbracht werden.

Bitte beachten Sie:
Nicht-deutsche Staatsbürger müssen zusätzlich für die China Visum Beantragung einen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) vorlegen.


Bei Beantragung über eine Visumagentur wird der Visumantrag vor Einreichung überprüft, so dass fehlende Angaben oder Unterlagen für die China Visa ergänzt werden können. Die Agentur 1a Visum steht Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.