Für Geschäftsaufenthalte zu nicht-kommerziellen Zwecken wird das China Kulturvisum ausgestellt. Die Vorgaben für Kulturvisa sind ähnlich wie für ein chinesisches Geschäftsvisum. Für die Beantragung ist die Einladung der kulturellen oder wissenschaftlichen Institution erforderlich. Allerdings wird das Visum nicht nur an Wissenschaftler für Forschungszwecke oder Gastdozenturen, sondern z.B. auch an Musiker und Sportler für Wettbewerbe vergeben.

China Chongqing Auditorium Kulturvisum
Mit einem Kulturvisum für China können Sie beispielsweise an einer Konferenz teilnehmen, wie Sie u.a. im Auditorium Chongqing stattfinden könnte.

Für die Beantragung von China Kulturvisa sind folgende Antragsunterlagen einzureichen:

  • Visumantrag
  • Foto
    Das Foto muss hochgeladen und online in den Visumantrag eingefügt werden, Es sollte farbig und auf jeden Fall biometrisch sein. Als Maße werden 3,5×4,5cm vorgegeben. 
  • Reisepass im Original mit zwei freien Seiten und sechs Monaten Gültigkeit
  • Einladung einer nicht-kommerziellen Organisation in Kopie
    Für die Einladungsschreiben wurden im Januar 2015 strengere Richtlinien herausgegeben. Insofern ist es sinnvoll, sich frühzeitig beraten zu lassen. Stimmen die Angaben auf dem Schreiben nicht mit den geforderten Informationen überein, wird der Visumantrag umgehend abgelehnt.

Einige Visumagenturen stellen Muster für die Einladung zur Verfügung. Generell lohnt die Überlegung, das Kulturvisum China über eine Agentur beantragen zu lassen. Bei Beantragung über eine Visumagentur werden sämtliche Unterlagen vor Einreichung bei der chinesischen Visastelle überprüft, so dass nur vollständige und erfolgversprechende Anträge abgegeben werden.


Bitte beachten Sie:
Nicht-deutsche Staatsbürger müssen zusätzlich für die China Visum Beantragung einen Aufenthaltstitel (Nicht-EU-Bürger) vorlegen.